Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Für Anzeigen- und Fremdbeilagenauftrag

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift bzw. auf dem Internetportal „infranken.de“, „fraenkischertag.de“ und „fraenkische-rezepte.de“ sowie auf Social Media Kanälen der Medienkraft Verstärker GmbH oder anderen Tochterunternehmen der Unternehmensgruppe sowie anderen von der Agentur ausgewählten Werbekanälen (z.B. Außenwerbung) zum Zweck der Verbreitung, im Folgendem „Anzeigenauftrag“ genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch Regelung zu den von der Medienkraft Verstärker GmbH angebotenen Multimediadienstleistungen und Verteildienstleistungen für Prospekte und Beilagen. Es gelten weiter ergänzend die Preisangaben in der aktuellen Preisliste und die Preisangaben im Webshop bei Bestellungen über diesen.

2. Vertragspartner des Auftraggebers ist:

Medienkraft Verstärker GmbH

Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg

E-Mail: info@medienkraft-verstaerker.de

Sitz der Gesellschaft Bamberg

HRB Bamberg Nr.: 8992

Ust-IdNr: DE233613757

Dabei handelt es sich um die Agentur der Mediengruppe Oberfranken für die Zeitungstitel „Fränkischer Tag“, „Coburger Tageblatt“, „Bayerische Rundschau“, „Die Kitzinger“, „Saale-Zeitung“ sowie für die Anzeigenblatttitel „Franken aktuell Bamberg Stadt & Land“, „Franken aktuell Coburg Stadt & Land“, „Franken aktuell Forchheim & Erlangen-Höchstadt Stadt & Land“, „Franken aktuell Lichtenfelser Wochenblatt“, „Franken aktuell Kulmbacher Anzeiger“, „Franken aktuell Bad Kissinger Anzeiger“, „Franken aktuell Rhön-Grabfeld-Anzeiger“, „Franken aktuell Report Kitzingen“ und Magazine, die nachfolgend als Agentur benannt ist.

3. Der Vertragsschluss kommt erst mit erfolgter Auftragsbestätigung der Agentur per E-Mail zustande. Dies gilt auch bei Vertragsschluss über unseren Webshop (der Vertrag kommt also noch nicht mit dem Klick auf den „Jetzt kaufen“ Button zustande).

4. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss durch den Kunden abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses, das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

5. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Agentur nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem, der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Agentur zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.

7. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

8. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich zu bestimmten Zeiten oder/und in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder/und an bestimmten Plätzen der Druckschrift bzw. auf dem Internetportal „infranken.de“, „fraenkischertag.de“ und „fraenkische-rezepte.de“ oder den von der Agentur angebotenen Social Media Kanälen oder sonstigen angebotenen Werbekanälen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Agentur eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

9. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Agentur mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Texte für Social Media Anzeigen dürfen nicht mehr als 120 Zeichen umfassen.

10. Die Agentur behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Agentur abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt in Rechte Dritter eingreift, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für die Agentur unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die Agentur erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Das Ablehnen einzelner Dateien, Dienste oder Produkte berührt den Gesamtabschluss nicht.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Bei auf dem Internetportal www.infranken.de, www.fraenkischertag.de und www.fraenkische-rezepte.de veröffentlichten Dauer-Anzeigen hat der Auftraggeber zunächst ein Mängelbeseitigungsrecht. Lässt die Agentur eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige, Beilage oder sonstige Werbeformen zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Agentur für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Agentur darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Agentur nur für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nicht für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

a. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Datenübertragung Fehler auftreten können. Soll die Anzeigendatei auftragsgemäß vom Rechner des Auftraggebers abgerufen werden, so hat dieser bei ungenügender Veröffentlichung der Anzeige keine Ansprüche gegen die Agentur, wenn der Fehler nicht offenkundig war. Darüber hinaus ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen, wenn die Anzeigendatei aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, fehlerhaft übertragen wurde oder der Rechner des Auftraggebers nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Die Agentur ist verpflichtet, den Auftraggeber zu unterrichten, wenn dessen Rechner nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. I. Ü. bleibt es bei der Regelung nach Ziffer 10.

b. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dies gilt auch für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für die Agentur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Gewährleistungsansprüche von Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung des entsprechenden Werbemittels.

c. Die Agentur behält sich vor, einen Dritten mit der Auftragsabwicklung zu beauftragen. Er übermittelt dann die Auftragsdaten ausschließlich zu dem vorbenannten Zweck der Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung.

12. Ein kostenloser Probeabzug wird nur auf ausdrücklichen Wunsch in digitaler Form geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Agentur berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Weitere Probeabzüge können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

13. Bei Vertragsschluss außerhalb des Webshops wird für die Gestaltung und Überarbeitung von Anzeigen wird in Abhängigkeit der Anzeigengröße eine Gebühr verrechnet, die in unserer Preisliste ersichtlich ist.

14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. Der Rechnungsbetrag wird sofort mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist, Vorauszahlung oder das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart ist. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort bzw. schnellstmöglich übersandt. , . Bei einer Abrechnung zum Zeilenpreis erfolgt kein Rechnungsversand. Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinsatz, bzw. 9 % bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Agentur kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Die Geltendmachung von weiteren Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen (§288 BGB).

16. Die Agentur kann mit der Rechnung auf Wunsch einen digitalen Anzeigenbeleg liefern. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Agentur über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Agentur dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Bei Chiffreanzeigen wendet die Agentur für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die Agentur zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Die Agentur kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500 g) überschreiten sowie Sonderformate, Waren-, Bücher-, Katalogsendungen, Päckchen, Warenproben oder Gegenstände sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

a. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, falls keine Offerten eingehen.

b. Bei Chiffreanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Eine Gewähr für rechtzeitige Weitergabe von Angeboten auf Chiffreanzeigen wird nicht übernommen.

20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

21. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der Agentur zu halten. Die von der Agentur gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben werden.

22. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist oder der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

23. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Für jeden Kunden ist ein eigener Rabattabschluss erforderlich. Eine Zusammenfassung verschiedener, rechtlich voneinander unabhängiger und kapitalmäßig nicht verbundener Unternehmen zu einem Abschluss ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist eine Beteiligung von mind. 51 Prozent.

24. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Bei Beilagen behält sich die Agentur Mehrfachbelegung vor.

25. Die Agentur wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet insbesondere jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Bei unklaren Anzeigen oder nicht geeigneten Texten behält sich die Agentur vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.

26. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass er die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Bild- und Videodateien innehat. Der Auftraggeber überträgt der Agentur sämtliche für die Nutzung der Werbung etc. erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung etc. Die Rechteeinräumung erfolgt zeitlich mit dem Vertragsschluss. Des Weiteren obliegt es dem Auftraggeber, die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen die Agentur erwachsen sind. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die Agentur zu. Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ziffer 10 bleibt davon unberührt.

27. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Dies gilt auch für zu spät mitgeteilte Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart und -größe.

28. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Volle Provision wird nur bei kompletter Auftragsabwicklung gezahlt. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat die Agentur.

29. Die Agentur behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen und PR-Seiten besondere Anzeigenpreise festzusetzen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur bindend.

30. Des Weiteren behält sich die Agentur vor, Sonderbeilagen, Kollektive und PR-Seiten auch im Internet zu veröffentlichen und hierfür gesonderte mm-Preis-Aufschläge zu berechnen.

31. Die Agentur behält sich vor, für Sonderbeilagen, Kollektive und PR-Seiten gesonderte Anzeigenschlusszeiten festzulegen.

32. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige werden 25 % des Anzeigenpreises für Satzkosten bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Rückzuvergütende Anzeigenbeträge werden um diese Gebühren gekürzt. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet.

33. Aufträge können bis zum genannten Datenanliefertermin kostenlos storniert werden. Sind Aufträge bereits in der Vorbereitung, können Teilkosten entstehen. Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig, ist die volle Vergütung zu leisten.

34. Die Agentur ist beim Vorliegen eines triftigen Grundes berechtigt Änderungen an den digitalen Produkten vorzunehmen. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung nötig ist, um das digitale Produkt an eine neue technische Umgebung oder erhöhte Nutzerzahlen anzupassen, sowie bei betriebstechnischen Gründen.

35. Der Agentur schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden in der Gesamtauflage veröffentlicht, falls die gewünschte Teilausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, nicht ausdrücklich vermerkt ist. Platzierungsvorgaben können nur im Rahmen der umbruchtechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

36. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Agentur abgewickelt werden.

Sonderregelungen für Beilagen und Prospekte:

37. Beilagen sind frühestens 5 Tage vor Erscheinungstermin und spätestens 3 Tage vor Erscheinungstermin anzuliefern (Bei Feiertagen gelten abweichende Anlieferzeiten und sind bei der Agentur zu erfragen). Bei zu früher Anlieferung von Beilagen behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern und auf eine spätere Anlieferung zu bestehen (frühestens 5 Tage vor Erscheinungstermin und spätestens 3 Tage vor Erscheinungstermin.). Bei verspäteter Anlieferung behalten wir uns vor, den Auftrag komplett abzulehnen. Im Einzelfall muss hierzu die Abstimmung mit der Auftragsabteilung erfolgen.

38. Für gelieferte Beilagen/Prospekte, die weder durch Lieferschein, Palettenschein oder vorheriger Anmeldung zugeordnet werden kann, wird keine Haftung übernommen. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenübernahme bei unsachgemäßer und frühzeitiger Entsorgung der Ware.

39. Beilagen, die für mehrere Verteiltermine auf einmal geliefert werden, müssen eindeutig gekennzeichnet sein und im Vorfeld angemeldet werden. Nur nach vorheriger Absprache kann in Ausnahmefällen eine Lagerung über mehrere Wochen erfolgen. Ab der dritten Woche fallen je Palette/Karton wöchentliche Lagerkosten in Höhe von 15,- € an.

40. Längere Lagerzeiten von Beilagen von mehr als 2 Wochen sind vorher individuell abzufragen, die entstehenden Lagerkosten werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.

41. Anlieferungen von Beilagen-Kleinstmengen (max. 10.000 Flyer) können in Kartons geliefert werden (max. 3 Stk.) Größere Mengen müssen auf Paletten geliefert werden. Zusätzlich muss jedem Karton ein entsprechender Lieferschein mit Absender/Empfänger, Erscheinungstermin, Auftraggeber, Titel oder Motiv der Beilage, Version der Beilage, Anzahl Kartons, Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen und Stückzahl je Karton. Andernfalls werden 5 € pro 1000 Ex. Berechnet.

42. Sind Einleger eines Kunden in einer Beilage eingesteckt, müssen diese annähernd gleich groß und mittig eingelegt sein. Andernfalls fallen Zusatzkosten i.H. v. 10,00 €/1000 Stk. An.

43. Soweit Sie als unser Vertragspartner im Rahmen des Abschluss eines Vertrages/Auftrages zur Verteilung von Beilagen unter den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes fallen, sichern Sie der Agentur mit Abschluss des Vertrages zu, dass sie als Kunde die nach dem Verpackungsgesetz notwendigen Lizenzierungen sowie die Registrierung bei Zentralen Register vorgenommen haben.

44. Jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz erlischt im Falle höherer Gewalt, Störung des Arbeitsfriedens oder einer Betriebsunterbrechung bzw. einem Systemausfall (insbesondere im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betrieb in produktionsnotwendigen Betriebsteilen nicht mehr möglich ist) welcher die Mediengruppe Oberfranken oder einen ihrer Zulieferer betrifft. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtem Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte. Beispielhaft hierfür sind Naturkatastrophen, politische Krisensituationen (wie z.B. Krieg, Bürgerkrieg), terroristische Auseinandersetzungen, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Störung des Arbeitsfriedens, Feuer, gesetzgeberische Aktivitäten gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbare Situationen sowie auch bei hierdurch bedingte weitreichende staatliche und sonstige Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens. Die Regelung höherer Gewalt findet ebenso Anwendung ein Ereignis höherer Gewalt vor dem Abschluss des Werbeauftrags endet, jedoch nach seinem Abschluss erneut auftritt (z.B. soweit eine Epidemie / Pandemie erneut auftritt)

45. Besondere Gestaltungswünsche bei Anzeigen, die von der Norm der Agentur abweichen, werden bei einem Aufschlag von 25 % im Rahmen des Möglichen ausgeführt.

46. Die der Agentur gesetzten Texte werden nach der neuen deutschen Rechtschreibung abgedruckt. Unterschiedliche Schreibweisen nach alter und neuer Form werden nicht als Grund für eine Reklamation anerkannt.

47. Die Bedingungen für etwaige Reklamationen übernehmen Sie bitte dem Passus B.) Verteilauftrag, Punkt 4.

Sonderregeln für Multimedialeistungen

48. Ziffer 26 gilt auch bzgl. der Gestaltung- und Erstellung von Anzeigen und Multimedialeistungen, wenn die Inhalte nicht aus der Sphäre des Auftragsnehmers kommen. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er für Foto- oder Videoaufnahmen, die erforderlichen Einwilligungen und Erlaubnisse der von ihm gewünschten Personen und Orte eingeholt hat

49. Von der Agentur bzw. ihrem Dienstleister gestaltete Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung vollständig oder in Teilen davon, ob in digitaler Form, per Datenfernübertragung oder in analoger Form ist Ihnen nicht gestattet und ggf. strafbar. Bei reiner Produktion von Multimedia-Produkten wird ein ausschließliches Nutzungsrecht für bestimmte Zeit übertragen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.

Digitale Anzeigenvorlage

Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Agentur zur deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Agentur Verpflichtete aus diesen besonderen Geschäftsbedingungen. Die Agentur nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den von der Agentur herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Agentur ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht den der Agentur vorgegebenen Bedingungen für digitale Druckunterlagen entsprechen. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übermittlung einer fehlerfreien Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.

Online-Anzeige

Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Agentur (bzw. der von ihm genutzte Anbieter) nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt (Ziffer 44), durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall (insbesondere im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betrieb in produktionsnotwendigen Betriebsteilen nicht mehr möglich ist), aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftrags bestehen.

B. Verteilauftrag

Der Auftrag zur Direktverteilung von Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen unterliegt den nachfolgenden Bedingungen. Der im nachfolgenden benannte Auftragnehmer ist:

Medienkraft Verstärker GmbH

Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg

E-Mail: info@medienkraft-verstaerker.de

Sitz der Gesellschaft Bamberg

HRB Bamberg Nr.: 8992

Ust-IdNr: DE233613757

Dabei handelt es sich um eine Agentur der Mediengruppe Oberfranken für die Zeitungstitel „Coburger Tageblatt“, „Bayerische Rundschau“, „Fränkischer Tag“, „Die Kitzinger“, „Saale-Zeitung“ und für die Anzeigenblatttitel „Franken aktuell Bamberg Stadt & Land“, „Franken aktuell Coburg Stadt & Land“, „Franken aktuell Forchheim & Erlangen-Höchstadt Stadt & Land“, „Franken aktuell Lichtenfelser Wochenblatt“, „Franken aktuell Kulmbacher Anzeiger“, „Franken aktuell Bad Kissinger Anzeiger“, „Franken aktuell Rhön-Grabfeld-Anzeiger“, „Franken aktuell Report Kitzingen“, im Folgenden als Agentur benannt.

1. Angebote für die Verteilung von Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Die Preis- und Leistungsangebote werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Die Verteilung wird ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf vorgenommen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf untersagt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Die Verteilung erstreckt sich nicht auf Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Die Agentur behält sich u.a. vor weitere öffentliche Einrichtungen, Institutionen von der Verteilung auszunehmen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass sich Zustellung bzw. die Ausführung des Zustellauftrags auf zwei Tage (in Wochen mit Feiertagen auf drei Tage) erstrecken kann. Diesbezüglich kann der Auftraggeber somit keine Haftungs-, Schadensersatzansprüche geltend machen. Marktbelege, d.h. die direkte Anlieferung an Märkte erfolgt grundsätzlich nicht. Soweit jedoch der Auftragnehmer einer Anlieferung an Märkte zustimmt, wird diese Leistung im Rahmen des Gesamtauftrags gesondert verrechnet.

3. Es wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Partnerunternehmen und Subunternehmer einzusetzen. Es wird jegliche Haftung des Auftragnehmers für den Werbeerfolg ausgeschlossen.

4. Etwaige Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung des Verteil- bzw. Beilagenauftrags müssen Tag, Hausnummer, Ort, Straße und sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Die Reklamation hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und eventuell Maßnahmen zum Abstellen ergriffen werden können. Es ist dem Auftragnehmer bei begründeten Beanstandungen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zu Beanstandungen der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

C. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die Medienkraft Verstärker GmbH als Vertragspartner des Auftraggebers nehmen nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren teil (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten finden Sie die EU-Website zur Online-Streitbeilegung hier: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr/

D. Widerrufsrecht

Als Verbraucher nach § 13 BGB haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:

Medienkraft Verstärker GmbH

Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg

E-Mail: info@medienkraft-verstaerker.de

Tel.: 0951/188-120

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

1. Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht in den in § 312 g II BGB genannten Fällen nicht. Das Widerrufsrecht besteht u.a. nach § 312g II Nr. 1 BGB nicht bei personalisierten Leistungen.

Das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (Fotos, Videodateien, Audiodateien, Musikdateien u.ä.) erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB) bei einem Vertrag bei dem der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, sobald wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem

• Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und

• Sie die Kenntnis davon, dass durch die Zustimmung mit Beginn der Ausführung das Widerrufsrecht erlischt, bestätigt haben und

• wir eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt haben.

Bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, bei dem der Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher. Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB findet:

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Medienkraft Verstärker GmbH
Kontaktadresse:

Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg

E-Mail: info@medienkraft-verstaerker.de

Tel.: 0951/188-120

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

E-Mail-Adresse des Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

E. Datenschutz

Die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten werden von der Agentur nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Die Datenschutzerklärung für Abonnements finden Sie unter folgendem Link:

F. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen des Verlages nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag anerkannt ist. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in jenen Fällen geltend machen, in denen die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Die AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich zu.

3. Der Verlag behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, z.B. bedingt durch Anpassungen unseres Angebotes, rechtlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder wegen veränderter Marktgegebenheiten, wenn der Auftraggeber dadurch nicht unzumutbar belastet wird.

Hierzu werden wir Ihnen vorab die vorgesehenen Änderungen auf redaktionellem Weg und/oder in Schriftform und/oder auf dem elektronischen Kommunikationsweg beispielsweise per E-Mail mindestens einen Monat im Voraus mitteilen und auf ein Widerspruchsrecht hinweisen. Sie stimmen den Änderungen dieser AGB zu, wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht nicht innerhalb von einem Monat ausüben und unsere Waren nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin beziehen. Falls Sie den Änderungen dieser AGB widersprechen, behält sich der Verlag die ordentliche Kündigung der Vertragsbeziehung vor. Die jeweils gültigen AGB finden Sie unter:

https://www.medienkraft-verstaerker.de/agb

4. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Soweit Ansprüche der Agentur nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten, nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Sollte eine Bedingung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der inFranken.de GmbH & Co. KG

https://www.infranken.de/agb

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